Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Tonstudio und Musikproduktion Glenn Louis

  1. Allgemeines

Alle Verträge die zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Tonstudio und Musikproduktion Glenn Louis (im folgenden IsarKlang) sind Dienstleistungs-verträge. Vertragsinhalt sind die jeweils in Auftrag gegebenen Produktionen (Tonträger, Musik und Hörbuchproduktionen, Digitalisierungsarbeiten, TV- und Funkwerbung u.ä.) mit Hilfe der technischen und räumlichen Studioeinrichtungen.

Alle Angebote und Leistungen von IsarKlang erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden trotz evtl. Kenntnis von IsarKlang keine Anwendung.

Jede Abweichung von diesen Geschäftebedingungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  1. Auftraggeber

Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags mündlich oder schriftlich veranlasst hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Unmißverständlichkeit des Auftrags Sorge zu tragen, z.B. durch Kennzeichnung des zu bearbeitenden Materials oder durch schriftliche Angaben.

  1. Auftragsbestätigung / Auftragserteilung / Stornierung

Telefonische Buchungen und Buchungen per e Mail sind verbindlich. Bei einer Auftragsstornierung sind folgende Stornokosten fällig:

Ab 5 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung

Ab 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung

Eine Terminabsage hat immer schriftlich zu erfolgen.


  1. Studiozeiten/ Produktionsdauer

Geschäfts- und Studiozeiten sind Montag mit Freitag von 10 Uhr bis 20 Uhr. Nach gesonderter Vereinbarung sind Produktionen auch außerhalb dieser Geschäftszeiten (also Samstag, Sonntag, Feiertags und nachts) möglich. Der Aufschlag für eine Produktion außerhalb dieser Geschäftszeiten (ab 20 Uhr, sowie samstags, sonntags) beträgt 25% der vereinbarten Vergütung.

Angebote werden stunden- oder tageweise berechnet, wobei ein Arbeitstag mit

8 Stunden angesetzt wird.

Pauschalangebote oder von obiger Regelung abweichende Angebote müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

  1. Vergütung

Maßgeblich für die Vergütung der Leistungen von IsarKlang sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von IsarKlang, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

IsarKlang ist berechtigt, vor Produktionsbeginn einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Bei abnahmepflichtigen Leistungen ist die Vergütung fällig und zu zahlen wie folgt: 60% bei Auftragserteilung, 40% bei Fertigstellung.

Alle Arbeiten und Dienstleistungen, die keine reine Audioproduktion sind, insbesondere GEMA-Gebühren, Fotos, Vervielfältigungen, Grafik- und Layoutarbeiten sowie sonstige Dienstleistung müssen im Voraus bezahlt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Mündliche Absprachen zur Zahlungsweise müssen von IsarKlang schriftlich bestätigt werden.

  1. Haftung

Die Einhaltung von Terminzusagen zu Produktion und Bearbeitung erfolgt von IsarKlang nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. IsarKlang übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die auf terminliche Probleme Dritter, wie Musiker, Sprecher, Darsteller oder Kopierwerke etc. zurückzuführen sind.

IsarKlang haftet nicht für evtl. im Zuge des Auftrags erforderliche Fremdleistungen in Bezug auf Qualität, Termineinhaltung und Kosten.

Für zurückgelassenes Ton- und Bildmaterial haftet IsarKlang nur bis maximal zum Materialwert des Trägermaterials sowie höchstens 3 Monate nach Rechnungsstellung.

Die Überlassung von unwiederbringlichem oder schwer ersetzbarem Ton- oder Bildmaterial zur Bearbeitung etc. an IsarKlang durch den Auftraggeber erfolgt auf dessen Risiko. Die Erstellung von Sicherungskopien oder der Abschluss einer geeigneten Versicherung über den Materialwert hinaus ist Angelegenheit des Auftraggebers.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn oder von ihm verpflichtete oder beauftragte Personen im Studio, dessen technischen oder sonstigen Einrichtungen entstanden sind.

  1. Lieferung, Archivierung

Lieferungen, Zu- und Rücksendungen von Material erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Soweit nichts anderes vereinbart erfolgt eine Archivierung nach Ermessen von IsarKlang.

  1. Urheberrecht

Werden auf Wunsch des Auftraggebers geschützte Werke (Musik, Sprache, Bildmaterial) verwendet, so ist, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber für die Klärung etwaiger Rechte Dritter verantwortlich.

  1. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

  1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Gerichtsstand München.
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser Vereinbarung.

Stand November 2015